Kurzgutachten unterscheiden sich hauptsächlich in der Form des beschreibenden Textes im Gutachten, dass heisst, es wird auf die detaillierte Beschreibung der Lage und der baulichen Anlage / Gebäude (z.B. Wand-/Bodenbeläge etc.) auftragsgemäß verzichtet.
Die Ermittlung des Markt-/Verkehrswertes für eine Garage, eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus oder ein Gewerbegrundstück in Form eines Kurzgutachten ist in den meisten Fällen vollkommen ausreichend. Kurzgutachten stellen eine sinnvolle und kostengünstigere Alternative dar und eignen sich bei:
Vollgutachten sind erforderlich, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist, wie z.B. bei Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft. Eine umfassende Bau- und Lagebeschreibung sowie die in der Anlage beigefügte Fotodokumentation gibt dem Leser des Gutachtes einen detaillierten Überblick über die Immobilie, da u.U. eine Besichtigung und Begehung der Immobilie durch den Interessenten nicht immer möglich ist.
Im Rahmen der Immobilienwertermittlung werden grundsätzlich alle wertrelevanten Umstände (ob Kurz- oder Vollgutachten) berücksichtigt, so dass der Verkehrswert in einem Kurzgutachten und Vollgutachten im Ergebnis gleich sind.