Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
Dipl.-Ing. (FH) Yvonne Rohr 
& Kollegen

Zertifizierte Immobiliengutachter in Berlin und Brandenburg mit 25 Jahren Erfahrung.

Verkehrswertgutachten genau für Ihren Bedarf.

Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Lebenszyklus einer Immobilie muss ein Eigentümer eine zuverlässige Aussage über deren Wert treffen können. Die häufigsten Ereignisse sind unserer Erfahrung nach:

  • Erbangelegenheiten, Schenkung
  • Ehescheidung zwecks Vermögensausgleich
  • Kauf- oder Verkauf 
  • Wertermittlung bei Betriebsaufgabe
  • Ermittlung der Restnutzungsdauer wg. erhöhten Afa-Sätzen

Unsere Wertermittlungen sind immer:

  • nach aktueller Rechtsprechung der ImmobilienWertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • durch 2 Gutachter geprüft
  • transparent, verständlich und plausibel nachvollziehbar
  • Festpreis vor Beauftragung

Nicht immer muss es ein Vollgutachten sein.

Sie können uns, je nach Bedarf, mit unterschiedlich umfangreichen Gutachten beauftragen:

Bankgutachten / Wertindikation

Sie benötigen im Rahmen von Kauf- oder Verkaufsabsichten, oder für Kredit-verhandlungen mit einer Bank eine zuverlässige Wertaussage ? 

In Anlehnung an den § 194 BauGB erstellen wir für Privatpersonen eine zuverlässige Wertindikation nach gesetzlich geregelter ImmobilienWertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB als Kurzgutachten

Diese  Gutachten erfüllen alle Vorgaben, um vor Gerichten oder dem Finanzamt anerkannt zu werden. Soweit im Ortstermin keine Auffälligkeiten erkennbar sind, verzichten wir auf die schriftliche Einholung von behördlichen Baulasten- und Altlastenauskünften, die Objektbeschreibung ist auf die wesentlichen und notwendigen Merkmale reduziert.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB als Vollgutachten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vollgutachten zwingend notwendig sein. In der Regel dann, wenn die Wertermittlung rechtsstreitig ist und Sie einen Beweis oder Gegenbeweis erbringen müssen.

 

Bankfinanzierung - diese Unterlagen brauchen Sie:

  • Wohnflächenaufmass nach Wohnflächenverordnung WoFlV 2004

Sie benötigen für Kauf- oder Verkaufsunterlagen oder für ein Bankgespräch zu Ihrer Immobilie ein anerkanntes Wohnflächenaufmass ?

Unsere Experten erstellen nach örtlichem Aufmass eine Wohnflächenermittlung nach aktueller WoFlV 2004 i.d. R. innerhalb von 48 Stunden nach Beauftragung.

  • Grundrissplan für finanzwirtschaftliche Zwecke

Häufig kann es sinnvoll sein, eine aktuelle Grundriss-Skizze mit dem Wohnflächenaufmass zu verbinden. In den letzten 20 Jahren haben wir im Kundenauftrag über 15.000 Grundriss-Skizzen mit Wohnflächenaufmass realisiert.

Unsere Wohnflächenberechnungen und Grundrisspläne werden von Banken und Sparkassen für finanzwirtschaftliche Zwecke anerkannt.

 

  • Kaufberatung bei Immobilienerwerb

Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden, sind sich aber über den technischen Zustand des Objektes nicht sicher ?

Wir stellen Ihnen erfahrene Experten an die Seite, die in einer ausführlichen Objektbegehung mit Ihnen gemeinsam Ihre Wunschimmobilie auf "Herz und Nieren" prüfen.

 

Immobilien vererben

Immobilien vererben & übertragen

Werte sichern, Steuern optimieren

Der Übergang einer Immobilie auf die nächste Generation ist weit mehr als eine rein formale Angelegenheit. Er erfordert Weitsicht, um sowohl den Familienfrieden zu wahren als auch die steuerliche Belastung so gering wie möglich zu halten.

Ob im Rahmen einer Erbschaft oder einer vorzeitigen Schenkung – ein neutrales Verkehrswertgutachten ist Ihr wichtigstes Werkzeug gegenüber dem Finanzamt und innerhalb der Erbengemeinschaft.

Warum ein professionelles Gutachten beim Erben entscheidend ist:

Vermeidung von Überbesteuerung: Das Finanzamt arbeitet oft mit schematischen Massenbewertungsverfahren, die den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie (z. B. Sanierungsstau oder Baumängel) nicht berücksichtigen. Unser Gutachten weist den niedrigeren gemeinen Wert nach und kann so die Erbschaftssteuer massiv senken.

Gerechtigkeit in der Erbengemeinschaft: Ein neutraler, von Sachverständigen ermittelter Wert verhindert Streitigkeiten zwischen Miterben. Wir liefern die objektive Basis für eine faire Auszahlung oder Aufteilung.

Rechtssicherheit bei Schenkungen: Wenn Sie Immobilien bereits zu Lebzeiten verschenken („vorweggenommene Erbfolge“), dokumentieren wir den exakten Zustand zum Stichtag, um spätere Pflichtteilsansprüche rechtssicher zu klären.

Unsere Expertise für Ihre Nachfolgeplanung

Mit unserer 25-jährigen Erfahrung als Gutachter für Gerichte und Steuerberater kennen wir die strengen Anforderungen der Finanzbehörden an ein rechtssicheres Gutachten. Wir bewerten für Sie Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte mit höchster Präzision.

Gut zu wissen: Ein Kurzgutachten reicht beim Finanzamt oft nicht aus. Wir erstellen für Sie vollumfängliche Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, die auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Restnutzungsdauergutachten

Steuervorteile durch kürzere Abschreibung

Nutzungsdauergutachten: Steuervorteile durch kürzere Abschreibung (AfA)

Wussten Sie, dass Sie die jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie deutlich erhöhen können, wenn die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist als die vom Finanzamt pauschal angenommenen Zeiträume?

Besonders bei älteren Gebäuden oder Objekten mit Sanierungsstau weicht die Realität oft von den gesetzlichen Pauschalwerten ab. Ein Gutachten über die verkürzte Restnutzungsdauer ermöglicht es Ihnen, höhere Werbungskosten steuerlich geltend zu machen und so Ihre Steuerlast spürbar zu senken.

Ihr finanzieller Hebel: Die AfA-Optimierung

Das Finanzamt setzt bei Wohngebäuden meist eine Nutzungsdauer von 50 Jahren an (2 % AfA pro Jahr). Können wir als zertifizierte Gutachter jedoch nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Objekts nur noch 30 Jahre beträgt, steigt Ihr jährlicher Abschreibungssatz auf ca. 3,3 %.

Warum Sie uns für dieses spezielle Gutachten brauchen:

Seit der Verschärfung der Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof (BFH) werden einfache "Schätzungen" nicht mehr akzeptiert. Das Finanzamt verlangt heute methodisch fundierte Gutachten von qualifizierten Sachverständigen.

Gerichtsfeste Methodik: Wir wenden anerkannte Verfahren (z. B. nach der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) an, um den baulichen Zustand, die energetische Beschaffenheit und die wirtschaftliche Veralterung exakt zu dokumentieren.

Anerkennung beim Finanzamt: Durch unsere 25-jährige Erfahrung als Gutachter für Behörden und Gerichte genießen unsere Expertisen eine hohe Akzeptanz bei den Finanzbehörden.

Full-Service: Wir prüfen vorab, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt wirtschaftlich lohnt, damit Sie kein Risiko eingehen.

vermögensverwaltende GmbH - ImmobilienGmbH

sichern Sie Ihr Vermögen mit der vvGmbH

Sie sind Bestandshalter einer oder mehrerer Immobilien:

Der größte Vorteil liegt in der massiven Reduzierung der Steuerlast, da Mieterträge in einer vV GmbH lediglich mit ca. 15 % Körperschaftsteuer belastet werden, statt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 42 % oder 45 %.

Durch die geringere Steuerquote verbleibt deutlich mehr Liquidität im Unternehmen, was den Zinseszinseffekt verstärkt und eine schnellere Reinvestition in weitere Immobilien oder die Tilgung von Darlehen ermöglicht.

Die vV GmbH fungiert als hervorragendes Instrument für die generationenübergreifende Nachfolgeplanung, da Anteile an der Gesellschaft schrittweise und steueroptimiert an Erben übertragen werden können, ohne die Immobilie als Ganzes teilen zu müssen.

Immobilien innerhalb dieser Struktur sind durch die Haftungsbeschränkung der GmbH besser vor dem Zugriff durch private Haftungsrisiken des Gesellschafters geschützt (Asset Protection).

Auch im Rahmen einer vV GmbH bleibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, Immobilien nach einer Haltefrist von 10 Jahren gewerbesteuerfrei zu veräußern, sofern die erweiterte Grundstückskürzung konsequent genutzt wird.

Als erfahrene Gutachter liefern wir Ihnen die notwendige rechtssichere Wertermittlung für die Einbringung der Immobilie in die GmbH, um eine korrekte Bilanzierung sicherzustellen und steuerliche Risiken beim Übertragungsvorgang zu vermeiden.

Immobilienbewertung bei Betriebsaufgabe

Betriebsimmobilien verkaufen

Wenn ein Betrieb aufgegeben oder verkauft wird, ist die Immobilienbewertung oft der entscheidende Faktor für den finanziellen Erfolg und die steuerliche Sicherheit des gesamten Prozesses.

Bei einer Betriebsaufgabe müssen die im Betriebsvermögen befindlichen Immobilien zum aktuellen Verkehrswert entnommen werden, wobei unser Gutachten die Grundlage für eine korrekte Ermittlung der zu versteuernden Stille Reserven bildet.

Ein neutrales Gutachten schützt Sie vor einer zu hohen Schätzung durch die Finanzbehörden und stellt sicher, dass nur der tatsächliche Marktwert versteuert wird, was oft erhebliche Steuerersparnisse bedeutet.

Im Falle eines Betriebsverkaufs dient die Wertermittlung als objektive Verhandlungsbasis, um gegenüber potenziellen Käufern oder Investoren einen marktgerechten und fundierten Kaufpreis für das Betriebsgrundstück durchzusetzen.

Wir dokumentieren den exakten Zustand der Gewerbeimmobilie zum Stichtag der Aufgabe, um spätere Unklarheiten mit dem Finanzamt oder Rechtsnachfolgern über die Wertentwicklung rechtssicher auszuschließen.

Da betrieblich genutzte Immobilien oft spezielle Lasten oder technische Abnutzungen aufweisen, liefert unsere Expertise die notwendige Transparenz, um Haftungsrisiken beim Übergang des Eigentums zu minimieren.

Effizienz

Unsere Wertermittlungsmodule entsprechen jederzeit dem aktuellem Stand der Rechtsprechung und folgen den Empfehlungen der anerkannten Branchenverbände.

Diskretion

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht es sei denn, sie dienen

a) zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. HGB, AO),

b) zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren)

Seriosität

1. Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.

2. Der Sachverständige ist nur dann zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

Unser Versprechen

Schneller Service – zuverlässig ausgeführt

Im Rahmen unserer Beauftragung vereinbaren wir einen festen Abgabetermin für unsere Dienstleistung.

Sie können sich jederzeit auf unsere Termintreue verlassen.

Kompetente Beratung für Sie

„Wir verstehen, dass hinter jedem Gutachten eine persönliche Geschichte steht, und beraten Sie daher nicht nur fachlich präzise, sondern auch mit Blick auf Ihre individuellen Ziele bei Erbe, Scheidung oder Verkauf.“

„Wir begleiten Sie als verlässlicher Partner durch den gesamten Prozess – von der ersten Akteneinsicht bis zum fertigen Gutachten, das Ihnen die nötige Klarheit für Ihre weiteren Entscheidungen gibt.“

 

Kontakt

Telefon: +49 33055 - 21 80 55

E-mail: info@wertgutachten-rohr.de

Anschrift: 16766 Kremmen Ziegeleiweg 9c

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