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ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 trat am 1. Juli 2010 in Kraft und löste die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung aus dem Jahr 1988 ab.

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien zu ermitteln ist.

 

Mit dem In-Kraft-Treten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) am 1. Juli 2010 ergab sich das Erfordernis einer Überarbeitung der bisherigen Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Dies erfolgte schrittweise in Form von drei Einzelrichtlinien. In einem nächsten Schritt sollen diese wieder in einer überarbeiteten Wertermittlungsrichtlinie zusammengeführt werden.

Die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie – SW-RL) wurde 2012, die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) 2014 und die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Richtlinien enthalten Anwendungshinweise zum jeweils geregelten Wertermittlungsverfahren und vertiefen damit die in der ImmoWertV geregelten Verfahrensgrundsätze; sie sollen dazu beitragen, eine modellkonforme Ermittlung des Sach-, Vergleichs- bzw. Ertragswerts sowie des Bodenwerts und der den jeweiligen Verfahren zugrunde liegenden Daten nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen zu gewährleisten. Die drei neuen Richtlinien ersetzen die entsprechenden Regelungen und Anlagen (siehe jeweils Nummer 1 der Richtlinien) zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Für Bereiche, die von den neuen Richtlinien nicht erfasst werden, bleiben die WertR 2006 bis zur Veröffentlichung einer zusammengeführten und überarbeiteten Wertermittlungsrichtlinie sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.

 

Die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (EW-RL) vom 12. November 2015 wurde am 4. Dezember 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2015 B4) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Ertragswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).

Die Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL) vom 20. März 2014 wurde am 11. April 2014 im Bundesanzeiger (BAnz AT 11.04.2014 B3) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Vergleichswertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).

Die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts vom 5. September 2012 wurde am 18.Oktober 2012 im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.10.2012 B1) bekannt gemacht und ersetzt die entsprechenden Hinweise und Anlagen zum Sachwertverfahren in den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006).

 

(Quelle: www.bmub.bund.de/P2969/)

 

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